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Zahlen und Fakten
Bevölkerungszahl |
822 (Stand 31.12.20) |
Gemeindebann |
510 ha |
Waldanteil |
204 ha |
Lage |
493 m ü.M. |
Steuerfuss Gemeinde |
119 % |
Steuerfuss ref. Kirche |
17 % |
Steuerfuss röm.-kath. Kirche |
18 % |
Steuerfuss christ.-kath. Kirche |
18 % |
Gemeindeverwaltung Bottenwil
Hauptstrasse 64
Postfach
4814 Bottenwil
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.30 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
geschlossen |
Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 14.00 Uhr |
durchgehend |
Vorübergehende Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Das Personal befindet sich ab 18. Januar 2021 teilweise im Homeoffice. In der Gemeindeverwaltung Bottenwil sind Termine vor Ort, nach telefonischer Vereinbarung, nach wie vor möglich.
Es gilt Maskenpflicht.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit unsere elektronischen Kanäle oder rufen Sie uns an. Benützen Sie für Ihre Unterlagen den Briefkasten.
Diese Regelung gilt ab 18. Januar bis voraussichtlich 28. Februar 2021.
Bulletin Januar 2021

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2020 in Rechtskraft erwachsen.
Bottenwil, 04. Januar 2021
Der Gemeinderat
Adventsbrief des Gemeinderates an die Bevölkerung

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung vom 23. November 2020 veröffentlicht.
1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020
2. Verpflichtungskredit von CHF 72‘000 für die Renovation der Gemeindekanzlei, des Ein-gangsbereichs sowie des Treppenhauses im Gemeindehaus
3. Verpflichtungskredit von CHF 198'000 für den Neubau der Meteorwasserleitungen Ortsein-gang Nord und die Verlegung der Hauptwasserleitung Parzelle 683
4. Budget 2021 mit einer Steuerfusserhöhung um 3 % auf 119 %
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriften-liste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 28. Dezember 2020
Adventsfenster Bottenwil
Auch dieses Jahr wird die Adventsfenstergruppe ab dem 01. Dezember 2020 wieder 24 Fenster in Bottenwil gestalten und bis am 06. Januar 2021 leuchten lassen.
Hier finden Sie den Flyer und die Karte mit den Positionen der Fenster.
Flyer und Karte
Gemeindeversammlung vom 23.11.2020
Schutzkonzept

Einladung und Traktandenliste

Traktandum 3 Verpflichtungskredit Neubau Meteorwasserleitung Ortseingang Nord und Verlegung Hauptwasserleitung Parz. 684
Situation

Technischer Bericht

Traktandum 4
Budget 2021
Artengliederung Erfolgsrechnung

Artengliederung Investitionsrechnung

Erfolgsrechnung

Investitionsrechnung

Erfolgsausweise

Finanzierungsausweise

Kreditorenkontrolle

Maskenpflicht im Gemeindehaus
Das Tragen einer Gesichtsmaske ist gemäss neuesten Bestimmungen des Bundesrates im öffentlichen Teil des Gemeindehauses (inkl. Schalterraum) obligatorisch!
Alteisensammlung
Der angesetzte Termin vom 17. Oktober 2020 ist beim Unternehmer leider vergessen gegangen. Es konnte nun ein neuer Termin gefunden werden. Die Sammlung wird nachgeholt am,
Samstag, 21. November 2020, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Ersatzwahl Gemeinderat vom 29. November 2020 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang
Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 29. November 2020 wurde folgender Kandidat fristgerecht angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
- Gruber Peter, 1979, Gartenweg 365, parteilos
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für Mitglieder des Gemeinderats im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
4814 Bottenwil, 19. Oktober 2020
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche an der Gemeinde-versammlung vom 31. August 2020 gefassten Beschlüsse in Rechtskraft erwachsen.
Sperrung und Umleitung K317 für Bau- und Belagsarbeiten
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt teilt mit, dass die Kantonsstrasse für die Bau- und Belagsarbeiten ab Buswendeplatz bis Kantonsgrenze Luzern
vom Montag, 05. Oktobober 2020, ab ca. 08.00 Uhr
bis Freitag, 23. Oktober 2020, bis ca. 15.00 Uhr
für jeglichen Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt wird. Es besteht eine signalisierte Umleitung
Die Sperrung der Kantonsstrasse K 317 bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits können die Belagsarbeiten und Leitungsquerungen innert kurzer Zeit mit einer hohen Qualität einbauen lassen, andererseits profitieren die Strassenbenutzerinnen und -benutzer von einer minimalen Behinderungszeit.
Ergebnis der Ersatzwahl des Vizeammanns vom 27. September 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang
Vizeammann Stimmen
Absolutes Mehr 125
Gewählt ist:
Leuenberger Verena 236
Vereinzelt gültige Stimmen 13
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
Bottenwil, 28.09.2020 Wahlbüro Bottenwil
Ersatzwahl Mitglied des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Infolge Demission von Gemeinderat Christof Spielmann findet am 29. November 2020 eine Ersatzwahl für
ein Mitglied des Gemeinderates
für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 16. Oktober 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimm-berechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Für Mitglieder des Gemeinderates findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Eine stille Wahl ist nicht möglich.
4814 Bottenwil, 08. September 2020
Gemeinderat
Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Erklärung Stille Wahl
Nach Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Stimmenzähler-Ersatz für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 wird folgender angemeldete Kandidat, gestützt auf § 30a Abs.2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatz ( 1 Sitz)
• Gerber Heinz, 1970, Scheur 371, parteilos (neu)
Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss §§ 66 ff. GPR bis am dritten Tag nach dieser Veröffentlichung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (§68, §71 Abs. 2 GPR), Beschwerde erhoben werden.
Bottenwil, 27. August 2020
Wahlbüro Bottenwil
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohner-gemeindeversammlung vom 31. August 2020 veröffentlicht.
1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2019
2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2019
3. Genehmigung Rechnungsabschluss 2019
4. Genehmigung Änderungsanträge zur Revision Bau- und Nutzungsordnung (Teiländerungen) aufgrund der Rückweisungsanträge an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2019
5. Kreditabrechnung Umsetzung Massnahme GEP, 2. Etappe
6. Verpflichtungskredit von CHF 46‘000 für ein Buswartehäuschen bei der Haltestelle Dorf, Fahrtrichtung Uerkheim
7. Verpflichtungskredit von CHF 42‘000 für die Sanierung / Umgestaltung des Spielplatzes und Aufhebung des Spielplatzes bei Mehrzweckgebäude
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriften-liste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 05. Oktober 2020
Bottenwil, 31.08.2020 Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung vom 31.08.2020
Die Akten zur Gemeindeversammlung liegen ab 17. August bis 31. August 2020 während der ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch nachstehend.
Einladung und Traktandenliste

Rechenschaftsbericht 2019 (Traktandum 2)

Rechnung 2019 (Traktandum 3)
Jahresabschluss

Eigenkapitalnachweis

Anlagespiegel

Geldflussrechnung

Kennzahlen

Genehmigung Änderungsanträge zur Gesamtrevision Bau- und Nutzungsplanung
(Traktandum 4)

Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung

Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Ersatzwahl Vizeammann sowie Stimmenzähler-Ersatz vom 27. September 2020 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang
Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 27. September 2020 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:
Vizeammann
• Leuenberger Verena, 1964, Krätzer 108, parteilos, neu
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass jedes Mitglied des Gemeinderates Stimmen erhalten kann (§ 27a Abs. 2 GPR).
4814 Bottenwil,
14. August 2020
Absage Bundesfeier
Nach reiflicher Überlegung hat der Gemeinderat entschieden, die diesjährige Bundesfeier vom 31. Juli 2020 ausfallen zu lassen. Mit den Vorgaben zur Eindämmung des Covid-19 wäre es nicht möglich, ein ausgelassenes Fest zu feiern, an dem alle Bevölkerungsgruppen teilnehmen könnten. Wir bedauern den Entscheid und freuen uns umso mehr auf das nächste Jahr. Bekanntlich ist die Vorfreude ja sowas wie die schönste Freude.
Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat beschlossen, die infolge Covid-19 abgesagte Gemeindeversamm-lung (Rechnungsgemeinde) vom Juni am 31. August 2020 nachzuholen.
Die Versammlung wird in der Mehrzweckhalle durchgeführt, damit die empfohlenen Abstände eingehalten werden können. Die Stimmbürger werden rechtzeitig mit der Traktandenliste und den Erläuterungen zu den Sachgeschäften bedient.
Trinkwasser-Info |
Information über die Wasserqualität
des Trinkwassers der öffentlichen Wasserversorgung |
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