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Steuererklärungen

Der Versand der Steuererklärungen erfolgt zentral durch das Kantonale Steueramt. Der Download des EasyTax zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung wird jeweils auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau aufgeschaltet. Das Steueramt ist dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen.

Fristerstreckungsgesuche

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie in begründeten Fällen ein Fristerstreckungsgesuch stellen. Sie können die Frist mittels QR-Code auf Ihrer Steuererklärung oder unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragen.

Es gilt folgende Regelung:

  • Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni 2022 von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März 2022 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner): Es erfolgen keine Mahnungen vor dem 30. Juni 2022. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2022 keine Gesuche gestellt werden.
  • Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober 2022 von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni 2022 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.

Zuständige Abteilung

Regionales Steueramt Uerkheim