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Zahlen und Fakten
Bevölkerungszahl |
862 (Stand 31.12.21) |
Gemeindebann |
510 ha |
Waldanteil |
204 ha |
Lage |
493 m ü.M. |
Steuerfuss Gemeinde |
119 % |
Steuerfuss ref. Kirche |
17 % |
Steuerfuss röm.-kath. Kirche |
18 % |
Steuerfuss christ.-kath. Kirche |
18 % |
Gemeindeverwaltung Bottenwil
Hauptstrasse 64
Postfach
4814 Bottenwil
Neue Schalteröffnungszeiten ab 03. Januar 2022!
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag |
geschlossen |
geschlossen |
Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag geschlossen |
Öffnungszeiten während Sommerferien
Die Gemeindekanzlei wird die Schalteröffnungszeiten während der Schul-sommerferien wieder reduzieren.
Vom 04. Juli bis 07. August 2022 gelten deshalb folgende Öffnungszeiten:
Montag 08.00 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Selbstverständlich können mit den Mitarbeiterinnen auch Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Gemeinderat und Personal wünschen der Bevölkerung schöne und erholsame Sommerferien
Falls es Ihnen während den Öffnungszeiten nicht möglich ist, bei uns vorbei zu kommen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Viele unserer Dienstleistungen können Sie auch am Onlineschalter erledigen. So entfällt für Sie bei einigen Dienstleistungen der persönliche Gang auf die Gemeindeverwaltung.
Alle Dokumente und Unterlagen, welche keine persönliche Abgabe erfordern (u.a. Steuererklärungen, Baugesuche, usw.), sind weiterhin und wenn immer möglich in den Briefkasten zu werfen (Verzicht auf Schalterabgabe). Dieser wird mehrmals täglich geleert.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung vom 20. Juni 2022 veröffentlicht.
1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2021
2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2021
3. Genehmigung Rechnungsabschluss 2021
4. Kreditabrechnung Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
5. Gemeindevertrag über die Führung einer Regionalen Musikschule Zofingen
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriften-liste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 25. Juli 2022
Bottenwil, 20.06.2022 Der Gemeinderat
Belegungsplan Waldhaus Woche 26 (Nutzung Aussenplatz nur möglich, wenn Waldhaus frei).

Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
Einladung und Traktandenliste

Rechenschaftsbericht

Rechnungsabschluss
Artengliederung ER

Artengliederung IR

Bilanz

Erfolgsausweis

Erfolgsrechnung

Finanzierungsausweis

Investitionsrechnung

Kreditkontrolle

Regionale Musikschule
Reglement

Vertrag

Resultate Abstimmungen und Wahlen vom 15. Mai 2022
Wahlprotokoll Gemeinderats-Ersatzwahlen / Vizeammmann - Ersatzwahlen

Wahlprotokoll eidgenössische Abstimmungen

Wahlprotokoll kantonale Abstimmungen

Gemeindewahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
Ersatzwahl Gemeinderat (1 Mitglied) sowie Vizeammann vom 15. Mai 2022 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang
Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 15. Mai 2022 wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
· Schweizer Martial, 1982, Hauptstrasse 220A, parteilos, neu
Vizeammann
· Riedweg Richard, 1969, Panoramastrasse 359, parteilos, neu
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für Mitglieder des Gemeinderats sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Stimmen für den Vizeammann sind nur gültig, wenn diese bei demselben Wahlgang auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR) oder die Person bereits Mitglied des Gemeinderates ist.
4814 Bottenwil,
01. April 2022
Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat und Vizeammann für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
Infolge Demission von Frau Vizeammann Verena Leuenberger findet am 15. Mai 2022 eine Ersatzwahl für
ein Mitglied des Gemeinderates und des Vizeammanns
für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 01. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimm-berechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Für Mitglieder des Gemeinderates findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Eine stille Wahl ist nicht möglich.
4814 Bottenwil, 31. Januar 2022
Gemeinderat
Demission Verena Leuenberger
Frau Vizeammann Verena Leuenberger hat den Gemeinderat an der Sitzung vom 24. Januar 2022 orientiert, dass sie aus persönlichen Gründen vorzeitig von Ihrem Amt als
Gemeinderätin und Vizeammann zurücktreten wird.
Verena Leuenberger gehört dem Gemeinderat seit Januar 2014 an, seit September 2020 amtet sie als Vizeammann.
Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern vom Entscheid des Rücktrittes Kenntnis und wünscht Verena Leuenberger für die Zukunft alles Gute.
Über das Verfahren und den Zeitpunkt der Ersatzwahl wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Bis zur Ersatzwahl bleibt Verena Leuenberger im Amt.
Gemeinderat Bottenwil, 27.01.2022
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner-gemeindeversammlung vom 22. November 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. November 2021
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung vom 22. November 2021 veröffentlicht.
1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021
2. Verpflichtungskredit Sanierung Holzweg in der Höhe von CHF 70‘000
3. Besoldung Gemeinderat Amtsperiode 2022/2025
4. Budget 2022 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 119%
5. Einführung Schulsozialarbeit ab Schuljahr 2022/2023
6. Revidierte Satzungen Regionaler Sozialdienst (RSD)
7. Feuerwehrreglement Feuerwehr Uerkental mit angepasstem Einsatzkostentarif
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriften-liste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 27. Dezember 2021
Bottenwil, 22.11.2021 Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung vom 22. November 2021
Einladung und Traktandenliste

Budget 2022
Erfolgsrechnung

Artengliederung Erfolgsrechnung

Investitionsrechnung

Artengliederung Investitionsrechnung

Erfolgsausweis

Finanzierungsausweis

Kennzahlenauswertung

Kreditkontrolle

Satzungen Regionaler Sozialdienst

Synopse alte/neue Satzungen

Feuerwehrreglement

Synopse Einsatzkostentarife

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung vom 21. Juni 2021 veröffentlicht.
1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020
2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2020
3. Genehmigung Rechnungsabschluss 2020
4. Kreditabrechnungen Weiermattstrasse (öffentliche Beleuchtung und Wasserleitung)
5. Kreditabrechnung Teilsanierung Mehrzweckgebäude
6. Kreditabrechnung Photovoltaikanlage
7. Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) für die Feuerwehr Uerkental in der Höhe von brutto CHF 508‘549
8. Verpflichtungskredit Neubeschaffung EDV Gemeindeverwaltung und elektronische Ge-schäftsführung Gemeinderat in der Höhe von CHF 65‘000
9. Vereinbarung Feuerwehr Uerkental
10. Einbürgerung Nicole Vonderach
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriften-liste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 26. Juli 2021
Bottenwil, 21.06.2021 Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021
Traktandenliste

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.11.2020
Auf Wunsch senden wird das Protokoll gerne per Post oder E-Mail zu.
2. Rechenschaftsbericht 2020

3. Rechnungsabschluss 2020
Erläuterungen Rechnung
Erfolgsausweise
Erfolgsrechnung
Artengliederung Erfolgsrechnung
Bilanz
Investitionsrechnung
Artengliederung Investitionsrechnung
Eigenkapitalnachweis
Finanzierungsausweis
Geldflussrechnung
Kennzahlen
Kreditkontrolle
4. Kreditabrechnungen Sanierung Wasserleitung und Beleuchtung Weiermattstrasse
5. Kreditabrechnung Teilsanierung Mehrzweckgebäude
6. Kreditabrechnung Photovoltaikanlage
7. Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) für die Feuerwehr Uerkental in der Höhe von brutto CHF 508'549
8. Verpflichtungskredit Neubeschaffung EDV Gemeindeverwaltung und elektronische Geschäftsführung Gemeinderat in der Höhe von CHF 65'000
9. Vereinbarung Feuerwehr Uerkental
Vereinbarung mit Anhängen
10. Einbürgerung Vonderach Nicole
Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und der Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler für die Amtsperiode 2022 / 2025
Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen
für den Gemeinderat, 5 Mitglieder sowie Gemeindeammann und Vizeammann
für die Finanzkommission; 3 Mitglieder
für die Steuerkommission; 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied
für die Stimmenzähler; 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder
für die Amtsdauer 2022 / 2025 statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Bottenwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang kann, gemäss § 30 Abs 1 (GPR), jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat Stimmen erhalten.
Regelung für die Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Regelung für die übrigen Wahlen
Werden für die übrigen Behörden und die Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Gemeinderat und Wahlbüro
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